Wohnung mieten: Diese Unterlagen braucht Ihr Bewerbungsdossier
Welche Dokumente Vermieter in der Schweiz verlangen, wie viel Miete zu Ihrem Einkommen passt und wie Sie mit einem vollständigen Dossier schneller zum Zug kommen.
Bei begehrten Wohnungen melden sich oft Dutzende Interessenten. Vermieter und Verwaltungen entscheiden dann meist zugunsten der Bewerbungen, die vollständig, aktuell und gut lesbar sind. Wer seine Unterlagen schon vor der Besichtigung bereit hat, ist klar im Vorteil.
Das gehört in ein vollständiges Dossier
- Angaben zu Ihnen und Ihrem Haushalt: Namen, Geburtsdaten, Zivilstand, Anzahl Personen, Haustiere, gewünschter Einzugstermin.
- Betreibungsregisterauszug: aktuell, in der Regel nicht älter als drei Monate – für alle Personen, die den Mietvertrag unterschreiben.
- Einkommensnachweis: die letzten Lohnabrechnungen oder der Arbeitsvertrag; bei Selbständigen die letzte Steuerveranlagung oder eine Bestätigung der Treuhand.
- Referenz der aktuellen Vermieterschaft: Name und Kontakt oder eine kurze Bestätigung, dass die Miete pünktlich bezahlt wird.
- Privathaftpflichtversicherung: eine Kopie der Police oder eine Bestätigung der Versicherung.
- Ausweis oder Aufenthaltsbewilligung: wird oft mit dem Anmeldeformular verlangt.
Wie viel Miete passt zu Ihrem Einkommen?
Als Faustregel gilt: Die Bruttomiete (inklusive Nebenkosten) sollte höchstens einen Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen. Viele Vermieter verlangen deshalb ein Einkommen von mindestens dem Dreifachen der Monatsmiete. Beispiel: Für eine Wohnung mit CHF 2'000 Bruttomiete wird ein Haushaltseinkommen von rund CHF 6'000 pro Monat erwartet. Unterschreiben zwei Personen gemeinsam, zählt in der Regel das gemeinsame Einkommen.
Was Vermieter nicht fragen dürfen
Nach dem Datenschutzgesetz dürfen Vermieter nur Angaben verlangen, die für die Auswahl tatsächlich nötig sind. Fragen etwa nach Religion, Gesundheit, sexueller Orientierung oder einer Mitgliedschaft im Mieterverband gehören nicht in ein Anmeldeformular. Unterlagen wie den Betreibungsauszug oder den Einkommensnachweis darf ein Vermieter hingegen verlangen.
So überzeugen Sie bei der Bewerbung
- Bewerben Sie sich rasch, idealerweise noch am Tag der Besichtigung.
- Reichen Sie alles auf einmal ein – nachgereichte Unterlagen gehen leicht unter.
- Schreiben Sie ein paar persönliche Sätze: wer Sie sind und warum die Wohnung passt.
- Senden Sie Ausweis- und Lohndokumente nur an den konkreten Vermieter, nicht an unbekannte Adressen.
So hilft Ihnen diese Plattform
Sie legen Ihr Profil mit den Nachweisen einmal an. Die Plattform prüft die Unterlagen und zeigt Ihnen bei jedem Inserat sofort, ob Sie die Anforderungen des Anbieters erfüllen. Mit einer Anfrage geben Sie Ihr Profil nur diesem einen Anbieter frei – verschlüsselt gespeichert und jederzeit widerrufbar.
Häufige Fragen
Wie alt darf der Betreibungsauszug sein?
Die meisten Vermieter akzeptieren Auszüge, die höchstens drei Monate alt sind. Bestellen Sie ihn deshalb kurz vor der Wohnungssuche und erneuern Sie ihn bei Bedarf.
Muss jede Person im Haushalt Unterlagen einreichen?
Unterlagen braucht es von allen Personen, die den Mietvertrag unterschreiben und damit haften – zum Beispiel beide Partner. Kinder oder Mitbewohnende, die nicht unterschreiben, brauchen in der Regel keine eigenen Nachweise.
Ich wechsle gerade die Stelle. Was gilt als Einkommensnachweis?
Legen Sie den unterschriebenen Arbeitsvertrag der neuen Stelle bei. Er zeigt den künftigen Lohn und den Stellenantritt.
Darf der Vermieter nach meiner Religion oder Gesundheit fragen?
Nein. Solche Angaben sind für die Auswahl nicht nötig und dürfen nach dem Datenschutzgesetz nicht verlangt werden. Sie müssen diese Fragen nicht beantworten.