Referenzzinssatz und Mietzinsanpassung
1.25 % aktueller hypothekarischer Referenzzinssatz, gültig seit 02.09.2025
Liegt der Referenzzinssatz unter dem Satz, auf dem Ihre Miete beruht, können Mieterinnen und Mieter eine Senkung verlangen. Steigt er, darf die Vermieterseite die Miete erhöhen. Der Rechner zeigt den Richtwert – mit Teuerung und allgemeiner Kostensteigerung, wenn Sie diese angeben.
Mietzinsanpassung berechnen
Aktueller Satz 1.25 %: Anpassung je nach Satz im Mietvertrag
Nur Referenzzinssatz, ohne Teuerung und Kostensteigerung.
| Satz im Vertrag | Anpassung der Nettomiete |
|---|---|
| 3.50 % | −21.26 % |
| 3.00 % | −17.36 % |
| 2.75 % | −15.25 % |
| 2.50 % | −13.04 % |
| 2.25 % | −10.71 % |
| 2.00 % | −8.26 % |
| 1.75 % | −5.66 % |
| 1.50 % | −2.91 % |
| 1.00 % | +3.00 % |
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1.25 % und gilt seit 02.09.2025. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert ihn vierteljährlich, jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember.
Um wie viel sinkt die Miete, wenn der Referenzzinssatz sinkt?
Pro 0,25 Prozentpunkte rund 2,91 % der Nettomiete. Davon abziehen darf die Vermieterseite 40 % der Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung seit der letzten Festlegung.
Um wie viel darf die Miete steigen, wenn der Referenzzinssatz steigt?
Bei einem Satz unter 5 % um 3 % pro 0,25 Prozentpunkte (Art. 13 VMWG). Die Erhöhung muss mit dem amtlichen Formular mitgeteilt werden.
Wie wird die Teuerung berücksichtigt?
Die Vermieterseite darf 40 % der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise seit der letzten Festlegung der Miete überwälzen (Art. 16 VMWG).
Wie verlange ich eine Senkung?
Schriftlich bei der Vermieterseite auf den nächsten Kündigungstermin. Antwortet sie nicht innert 30 Tagen oder lehnt sie ab, können Sie innert weiterer 30 Tage die Schlichtungsbehörde anrufen (Art. 270a OR).
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen BWO. Referenzzinssatz beim BWO