Nachmieter suchen: So kommen Sie früher aus dem Mietvertrag

Aktualisiert am 18.10.2026 · 2 Min. Lesezeit

Wann Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen können, was ein zumutbarer Nachmieter ist und wie Sie Bewerbungen der Verwaltung übergeben.

Wohnungen kündigen Sie in der Regel mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR). Wollen Sie früher ausziehen, können Sie einen Nachmieter vorschlagen (Art. 264 OR). Ist er zumutbar und übernimmt er den Vertrag zu den gleichen Bedingungen, sind Sie von der Mietzinszahlung befreit.

Was ein zumutbarer Nachmieter ist

  • Zahlungsfähig: Als Faustregel macht die Miete höchstens einen Drittel des Einkommens aus.
  • Bereit, den Vertrag zu übernehmen – zum gleichen Mietzins und ab dem vorgeschlagenen Datum.
  • Für die Vermieterschaft zumutbar: Es zählen sachliche Gründe, nicht pauschale Vorbehalte.

So gehen Sie vor

  1. Teilen Sie der Verwaltung schriftlich mit, dass und auf wann Sie vorzeitig ausziehen möchten.
  2. Inserieren Sie die Wohnung und sammeln Sie vollständige Bewerbungen.
  3. Schlagen Sie mindestens eine geeignete Person mit Unterlagen vor – besser mehrere.
  4. Halten Sie fest, wann Sie wen vorgeschlagen haben.

Die Verwaltung darf die Kandidaten prüfen; üblich ist rund ein Monat. Lehnt sie einen zumutbaren Nachmieter ohne triftigen Grund ab, sind Sie trotzdem befreit. Über den neuen Mietvertrag entscheidet die Verwaltung, nicht Sie.

Datenschutz: Sie sind nicht die Vermieterin

Als ausziehende Mieterin oder ausziehender Mieter brauchen Sie keine Lohnabrechnungen oder Ausweiskopien. Auf dieser Plattform sehen Sie nur geprüfte Ergebnisse und übergeben ausgewählte Bewerbungen mit Zustimmung der Personen über einen geschützten Link an die Verwaltung.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Auskunft geben die kantonalen Schlichtungsbehörden sowie Hauseigentümer- und Mieterverbände.

Häufige Fragen

Muss ich mehrere Nachmieter vorschlagen?

Das Gesetz verlangt einen zumutbaren Nachmieter. Mehrere Vorschläge erhöhen aber die Chance, dass die Verwaltung rasch zusagt.

Wie lange darf die Verwaltung prüfen?

Üblich ist rund ein Monat. Reichen Sie vollständige Unterlagen ein, damit sich die Prüfung nicht verzögert.

Was gilt, wenn die Verwaltung andere Bedingungen verlangt?

Der Nachmieter muss den Vertrag nur zu den gleichen Bedingungen übernehmen. Verlangt die Verwaltung zum Beispiel einen höheren Mietzins und springt der Kandidat deshalb ab, sind Sie in der Regel trotzdem befreit.

Weitere Artikel