Mieter auswählen: fair und datenschutzkonform
Welche Angaben und Unterlagen Sie verlangen dürfen, wann Sie sie brauchen und wie Sie Bewerbungen schnell und fair vergleichen.
Wer eine Wohnung vermietet, erhält oft Dutzende Bewerbungen. Das Datenschutzgesetz erlaubt Ihnen, die Angaben zu bearbeiten, die Sie für die Auswahl wirklich brauchen – nicht mehr. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) empfiehlt dafür ein Vorgehen in Stufen.
Was Sie wann verlangen dürfen
- Bei der Bewerbung: Name, Kontakt, Anzahl Personen, Einzugstermin, Haustiere, Arbeitgeber, Einkommen (oft als Bandbreite) und ein aktueller Betreibungsauszug.
- In der engeren Wahl: Referenzen, etwa der aktuellen Vermieterschaft, oder eine Arbeitgeberbestätigung.
- Vor dem Vertrag: Lohnabrechnungen und Ausweis bzw. Aufenthaltsbewilligung – erst wenn Sie der Person die Wohnung geben möchten.
Was nicht ins Anmeldeformular gehört
Fragen nach Religion, Gesundheit, Schwangerschaft, politischer Haltung, sexueller Orientierung oder einer Mitgliedschaft im Mieterverband sind nicht zulässig. Einen Strafregisterauszug brauchen Sie für eine Wohnung in aller Regel nicht.
Fair und schnell vergleichen
- Legen Sie Ihre Kriterien vorher fest, zum Beispiel ein Einkommen von mindestens dem Dreifachen der Miete, und wenden Sie sie auf alle gleich an.
- Vergleichen Sie vollständige Bewerbungen nebeneinander statt Mails mit fehlenden Unterlagen.
- Sagen Sie Personen, die nicht in Frage kommen, rasch und freundlich ab.
Unterlagen sicher aufbewahren
Bewahren Sie Unterlagen nur so lange auf, wie Sie sie brauchen, und löschen Sie die Dokumente der nicht berücksichtigten Personen, sobald die Wohnung vergeben ist. Auf dieser Plattform sehen Sie Dokumente erst in der Stufe, in der Sie sie brauchen, und Freigaben enden automatisch.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Auskunft geben die kantonalen Schlichtungsbehörden sowie Hauseigentümer- und Mieterverbände.
Häufige Fragen
Darf ich eine Kopie der Identitätskarte verlangen?
Erst wenn ein Vertragsabschluss konkret wird. Für die Auswahl genügen Name und Kontaktangaben.
Wie alt darf der Betreibungsauszug sein?
Üblich sind höchstens drei Monate.
Darf ich nach dem Einkommen fragen?
Ja, es ist für die Tragbarkeit wichtig. Bei der Bewerbung genügt meist eine Bandbreite; Lohnabrechnungen erst vor dem Vertrag.